- §19A ESTG · STEUER
Technologiefirma — Neu-Design nach Dry-Income-Alarm
Ein wachsendes SaaS-Unternehmen hatte fünf Führungskräfte mit echten GmbH-Anteilen ausgestattet — und stand bei der nächsten Bewertung vor einem erheblichen lohnsteuerlichen Zufluss (Dry Income). Wir haben das Modell mit §19a EStG-Nutzung umstrukturiert.
- §19a EStG-Tatbestand sauber hergestellt (Besteuerungsaufschub)
- Bewertung auf Basis Fair-Value-Verfahren belastbar dokumentiert
- Lohnsteuerliches Risiko um mittleren 6-stelligen Betrag reduziert